Seite wählen

Unter einer Instandhaltungsrücklage versteht man meist eine Rückstellung für die längerfristige Erhaltung des Marktwertes von Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Diese Instandhaltungsrücklage schafft nachhaltige Sicherheit. Für eine optimale Berechnung der Instandhaltungsrücklage wird regelmäßig diese Rückstellung berechnet. Dafür existieren verschiedene Methoden. Bei einer monatlichen Einzahlung für beispielsweise Instandhaltungskosten sollten vor allem bei älteren Häusern ein etwas höherer Wert angesetzt werden.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Wohnungseigentumsgesetz WEG
Wohnungseigentum (§§ 1 – 30)
Verwaltung (§§ 20 – 29)
§ 21 Verwaltung durch die Wohnungseigentümer

Rechtsprechung vorhanden: BGH

Stand: 2020

Bauträger

Der Bauträger ist ein Unternehmer, der ein Bauwerk auf eigene oder fremde Rechnung errichtet. Sie führen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenem Grundstück Baumaßnahmen durch. Die Errichtung findet unter der Voraussetzung statt, später eine...

Grundschuld

Ist ein Grundstück durch ein Pfandrecht belastet und muss an einen Berechtigten ein bestimmter Geldwert oder Beitrag aus dem Grundstück gezahlt werden, liegt eine Grundschuld vor. Im Gegensatz zu einer Hypothek setzt die Grundschuld keine Forderung voraus. Diese...

Altbau

Der Begriff Altbau ist nicht allgemeingültig definiert. Es werden Immobilien als Altbau definiert, wenn Sie ein gewisses Alter Vorweisen können. Dabei ist eine spezielle Definition wie etwa bei den verschiedenen Stilen der Baugeschichte wie Romanik, Gotik, Renaissance...