Seite wählen
Die Liegenschaftskarte wurde früher Flurkarte genannt. Diese damalige Flurkarte, die auf dem Katasteramt zu beantragen war, wurde auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Auf dieser Flurkarte sind amtliche Kennzahlen zu finden. Diese sind die Flurstücksnummer oder die Lage des Grundstücks. Sie soll zudem eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften darstellen können. Dadurch bildet Sie die amtliche Grundlage des Grundbuchs und deren Grundstücke. Dadurch ist das Eigentum an Grund und Boden gesichert. Die Flurkarte ist mittlerweile durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst worden. Diese in Bayern auch DFK genannte Liegenschaftskarte stellt als bildlicher Teil zusammen mit dem Automatisierten Liegenschaftsbuch das Liegenschaftskataster dar.

Grundriss

Unter Grundriss werden zeichnerische Darstellungen bezeichnet, die zweidimensional eine Räumlichkeit abbilden. Sie sind maßstabsgetreue Zeichnungen um Räume und ihre Dimensionen darzustellen. So lässt sich gut zeigen wie groß diese Räume sind und welche Lage diese...

Abschreibung

Die Abschreibung (AfA - Absetzung für Abnutzung) erfasst die Wertminderung von Anlagegütern durch Abnutzung oder dem natürlichen Verschleiß. Es wird in lineare, degressive Abschreibung, sowie der Abschreibung nach Leistung unterschieden. Bei einer linearen...

Zweckbestimmungserklärung

Die Zweckbestimmungserklärung ist ein Begriff aus den Baufinanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung einer Immobilie durch eine Grundschuld verwendet wird. Eine Zweckbestimmungserklärung vereinbart schriftlich und rechtsverbindlich zwischen einem...