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Der Verkehrswert ist ein aktueller Marktwert zur allgemeinen Ermittlung einer Immobilie. Dieser Verkehrswert wird dann als Preisdeklaration herangezogen. Dabei handelt es sich um einen Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wahrscheinlich erzielt werden würde. Ein Verkehrswert kann dabei die Eigenschaften des Grundstücks und seine Lage miteinbeziehen. Eine gesetzliche Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie findet in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) Anwendung.

Lesen Sie auch in der Verordnung:

Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken

Stand: 2020

Altbau

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Teileigentum

Als Teileigentum bezeichnet das Wohnungseigentumsgesetz das Sondereigentum an Räumen. Bei einem Teileigentum, der im Wohnungseigentumsrecht zum Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes gehört, wird der Aufteilungsplan dazu, normalerweise...

Hypothek

Eine Hypothek auch Hypothekarkredit genannt, ist eine Belastung eines Grundstücks in Form eines Pfandrechts zur Sicherung einer Forderung. Diese Forderung ist Voraussetzung für die Entstehung einer Hypothek. Wurde dann diese Forderung ausgeglichen, erwirbt der...